Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
2. Mietverträge
3. Kaufverträge

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen der GoFoxBox GmbH und ihrem Vertragspartner (nachfolgend: der Kunde, gleich, welches konkrete Rechtsverhältnis gerade vorliegt) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern

1.3 Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Klauseln, die auf solche verweisen widerspricht die GoFoxBox GmbH, egal zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art sie dieser unterbreitet wurden. Ein Verzicht der GoFoxBox GmbH auf die Gültigkeit ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf einzelne Bestimmungen davon, kann nur durch ein firmenmäßig unterfertigtes Schreiben des Anbieters auf dessen Briefpapier erfolgen.

2. Mietverträge

Die nachstehenden Bedingungen gelten für Vertragsverhältnisse, welche die Vermietung von Sachen betrifft, die die GoFoxBox GmbH anbietet.

2.2 Vertrag

Es wird ein Mietvertrag wird zwischen der GoFoxBox GmbH und dem Kunden geschlossen. Die GoFoxBox GmbH tritt dabei als GoFoxBox GmbH und der Kunde als Kunde auf. Der Mietvertrag ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, der im Mietvertrag festgelegt wird.

2.3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Mietsachen verbleiben während der gesamten Mietdauer im Eigentum der GoFoxBox GmbH.

2.4 Gebrauch der Mietsachen

2.4.1 Der im Vertrag benannte Kunde ist während der Mietzeit für die gemieteten Mietsachen verantwortlich. Von der Übergabe an den Kunden bis zur Rückgabe an die GoFoxBox GmbH trägt der Kunde die Gefahr für jegliche Schäden an den Mietgegenständen, sowie für deren Untergang unabhängig vom Verschulden des Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr für höhere Gewalt. Jegliche Schäden an den Mietgegenständen, die während dem aufrechten Mietverhältnis an den Mietgegenständen entstehen, hat der Kunde der GoFoxBox GmbH zu ersetzen.

2.4.2 Die Mietsache darf nur für den Umzug von Haushaltsware oder Büromaterial benutzt werden. Sie ist auch für keine anderen Zwecke geeignet. Es ist untersagt, gefährliche Stoffe, welche die vermieteten Produkte beschädigen können zu transportieren. Genauso ist es untersagt gesetzwidrige Gegenstände oder Substanzen jeglicher Art zu transportieren.

2.5 Übergabe des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand wird dem Kunden in einem mangelfreien Zustand übergeben. Sollte der Mietgegenstand nach Ansicht des Kunden mangelhaft sein, so hat er das bei der Übernahme zu rügen. Nach Ablauf der Mietdauer hat der Kunde den Mietgegenstand mangelfrei an die GoFoxBox GmbH zu übergeben. Jegliche Schäden am Mietgegenstand hat der Kunde dem Anbieter zu ersetzen. Siehe dazu Punkt 2.6.

2.6 Gewährleistung

Die GoFoxBox GmbH leistet Gewähr für die Mangelfreiheit des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Übergabe. Jegliche Schäden an transportierten Gegenständen sind auf unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes, wie beispielsweise Überladung zurückzuführen.

2.7 Ersatzkosten

Bei Verlust oder erheblicher Beschädigung einer oder mehrerer Mietsachen verpflichtet sich der Kunde gegenüber der GoFoxBox GmbH Schadensersatz für die verloren gegangenen oder erheblich beschädigten Mietsachen in nachfolgender Höhe zu leisten: FoxBox EUR 35,- pro Stück; Dolly EUR 70,- pro Stück; Sackkarre EUR 150,- pro Stück; Tragegurt EUR 30,- pro Stück.
Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass tatsächlich ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Der GoFoxBox GmbH steht es frei nachzuweisen, dass tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist. Die GoFoxBox GmbH bitten um einen sorgsamen Umgang um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

2.8 Lieferung / Abholung

2.8.1 Der Kunde übernimmt mit Abschluss des Mietvertrages die Verpflichtung, die Mietsachen zu den vereinbarten Zeiten durch das von der GoFoxBox GmbH beauftragten Kurierunternehmen entgegenzunehmen bzw. zur Abholung für das von der GoFoxBox GmbH beauftragte Kurierunternehmen bereit zu stellen.

2.8.2 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache verlängert sich die Mietdauer automatisch um eine Woche.

2.8.3 Die Mietsache ist dem Kurierdienst genau wie bei der Lieferung zu übergeben. Alle gemieteten Boxen sind vollständig zu entleeren, zu reinigen und zu stapeln.

2.8.4 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache verlängert sich die Mietdauer automatisch um eine Woche. Die Kosten für die zusätzliche Woche werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.8.5 Für jeden erfolglosen Abhol- oder Lieferversuch werden dem Kunden jeweils eine Gebühr von EUR 45,00 behoben.

2.8.6 Zusätzlich entstehende Kosten, die z.B. durch Nichterfüllung von anderen Mietverträgen für die GoFoxBox GmbH durch die verspätete Rückgabe entstehen, können ebenso dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

2.8.7 Begleicht der Kunde seine Rechnung nach Erhalt der ersten Zahlungserinnerung nicht, entstehen Mahnkosten in Höhe von EUR 25,00. Sollte auch danach die Rechnung nicht beglichen sein, wird ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro eingeschaltet. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

2.8.8 Wir bitten Sie um die genaue Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Mietdauer um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

2.9. Stornierungskosten

Der Kunde hat die Möglichkeit bis zu 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei den Mietvertrag zu kündigen. Die Kündigung ist nur in schriftlicher Form gültig. Tritt der Kunde unberechtigt von einem abgeschlossenen Mietvertrag zurück, kann die GoFoxBox GmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Mietzinses für die Bearbeitung des Mietvertrages, die entstandenen Vorhalte- und Organisationskosten, sowie den entgangenen Gewinn als pauschalisierten Schadenersatz fordern.

2.10 Zahlung

2.10.1 Die Zahlung des vollständigen Mietpreises ist mit Vertragsschluss fällig.

2.10.2 Für die Zahlung der Bestellungen inkl. Lieferung und Abholung stehen unseren Kunden die auf der Homepage angebotenen Zahlungsmethoden der Zahlungsanbieter PayPal (Europe) zur Verfügung. Die Zahlungen erfolgen online über das Internet.

2.10.3 Begleicht der Kunde seine Rechnung nach Erhalt der Zahlungserinnerung nicht, entstehen Mahnkosten in Höhe von EUR 25,00. Sollte auch danach die Rechnung nicht beglichen sein, wird ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro eingeschaltet. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

2.10.4 Im Falle einer Rückbuchung oder bei nachträglichem Aufwand zur Zahlungsabwicklung ist der Kunde verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 zu zahlen.

2.11 Haftung des Kunden / Gefahrübergang

2.11.1 Der Kunde haftet für alle, an der Mietsache entstandenen, Schäden innerhalb der Mietdauer.

2.11.2 Mit Unterschrift bei der Übergabe der Mietsache durch den Kurierdienst bestätigt der Kunde, die Mietsache in einwandfreiem Zustand empfangen zu haben.

2.11.3 Der im Vertrag genannte Kunde trägt während des gesamten Mietzeitraumes bis zur vollständigen Rückgabe (Gefahrenübergang) die Verantwortung für die Mietsachen. Er hat sie schonend und pfleglich zu behandeln und vor Verlust und Beschädigung jeglicher Form zu schützen. Die Verantwortung des Kunden kann zu keinem Zeitpunkt der Mietdauer an Dritte abgegeben werden.

2.11.4 Bitte informieren Sie alle Freunde, Familienmitglieder, Umzugshelfer usw. die gemieteten Gegenstände mit großer Sorgfalt zu behandeln, da es sich um eine Mietsache handelt, für die Sie als Kunde die volle Verantwortung über den gesamte Mietzeitraum tragen.

2.11.5 Schäden an der Mietsache oder Verlust, auch bei einzelnen Teilen, müssen der GoFoxBox GmbH schnellstmöglich gemeldet werden.

2.11.6 Auch Diebstahl und Beschädigung durch einen Brand unterstehen der Verantwortung des Kunden.

2.11.7 Durch schuldhafte Unterlassung verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden für die GoFoxBox GmbH.

2.12 Haftung der GoFoxBox GmbH

2.12.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2.12.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GoFoxBox GmbH, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

2.12.3 Von dem, unter Ziffer 2.10.1 bestimmten, Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2.12.4 Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GoFoxBox GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2.12.5 Befindet sich die GoFoxBox GmbH ohne ihr Verschulden im Verzug (z.B. infolge von höherer Gewalt, einschließlich Streik und Arbeitskampf), so sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit und die Haftung der GoFoxBox GmbH ist ausgeschlossen.

2.12.6 Die vorbezeichneten Umstände führen auch dann zu einem Haftungsausschluss der GoFoxBox GmbH, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges entstehen.

2.12.7 Die GoFoxBox GmbH übernimmt keinerlei Haftung für transportierte Gegenstände oder Gegenstände, die durch herausfallende transportierte Gegenstände beschädigt werden. Der Kunde hat sich bei der GoFoxBox GmbH über die jeweilige Transportkapazität des Mietgegenstandes zu informieren.

Die GoFoxBox GmbH leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der Ware im Zeitpunkt der Übergabe. Jegliche Schäden an transportierten Gegenständen sind auf unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes, wie beispielsweise Überladung zurückzuführen.

2.13 Anzeigepflichten des Kundes

Der Kunde ist verpflichtet, der GoFoxBox GmbH unverzüglich über eine eventuelle Beschlagnahme seiner Mobilien und Immobilien, sofern hiervon auch die Mietsache oder ein Teil davon betroffen ist, sowie über eine drohende Insolvenz oder sein Vorhaben, seinen Wohnsitz innerhalb Österreichs aufgeben zu wollen, in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer gegen ihn gerichteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der die Mietsache oder ein Teil davon verstrickt worden ist, ist der Kunde verpflichtet, der GoFoxBox GmbH umgehend das zuständige Vollstreckungsorgan zu benennen

2.14 Rechtswahl & Gerichtsstand

2.14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz der GoFoxBox GmbH.

2.14.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der GoFoxBox GmbH und ihren Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht.

3. Kaufverträge

Die nachstehenden Bedingungen gelten für Vertragsverhältnisse, die den Kauf von Waren betreffen, die die GoFoxBox GmbH anbietet.

3.1 Eigentumsvorbehalt

Waren verbleiben während der gesamten Mietdauer im Eigentum der GoFoxBox GmbH solange der Kaufpreis nicht bei der GoFoxBox GmbH eingelangt ist.

3.2 Haftung und Gewährleistung der GoFoxBox GmbH

3.2.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

3.2.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GoFoxBox GmbH, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

3.2.3 Von dem unter Ziffer 2.10.1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3.2.4 Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des der GoFoxBox GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3.2.5 Befindet sich der GoFoxBox GmbH ohne sein Verschulden im Verzug (z.B. infolge von höherer Gewalt, einschließlich Streik und Arbeitskampf), so sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit und die Haftung der GoFoxBox GmbH ist ausgeschlossen.

3.2.6 Die vorbezeichneten Umstände führen auch dann zu einem Haftungsausschluss der GoFoxBox GmbH, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges entstehen.

3.2.7 Der GoFoxBox GmbH übernimmt keinerlei Haftung für transportierte Gegenstände oder Gegenstände die durchherausfallende transportierte Gegenstände beschädigt werden. Der Kunde hat sich bei der GoFoxBox GmbH über die jeweilige Transportkapazität des Mietgegenstandes zu informieren.

Die GoFoxBox GmbH leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der Ware im Zeitpunkt der Übergabe. Jegliche Schäden an transportierten Gegenständen sind auf unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes, wie beispielsweise Überladung zurückzuführen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.